Rechtsprechung
BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 712 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO
Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Patentverletzungsstreit: Voraussetzungen einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht - IWW
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Patents i.R.d. einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- rewis.io
Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Patentverletzungsstreit: Voraussetzungen einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Patents i.R.d. einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- rechtsportal.de
ZPO § 712 Abs. 1 ; ZPO § 719 Abs. 2
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Patents i.R.d. einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde - und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.03.2012 - V ZR 275/11
Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das …
Auszug aus BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5; Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5).Unter diesen Umständen kommt die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es dem Schuldner aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen (BGH, NJW 2012, 1292 Rn. 5).
- BGH, 04.06.2008 - XII ZR 55/08
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5;… Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5). - BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03
Vergleichsempfehlung II
Auszug aus BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13
Die auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht zurückwirkende Gestaltungswirkung der Nichtigerklärung eines Patents tritt erst mit der Rechtskraft des Nichtigkeitsurteils ein (BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II).
- LG Hamburg, 02.03.2017 - 327 O 143/15
Rabattvertrag II - Urteilsverfügung im Patentrechtsstreit: Aufhebungsantrag für …
Die auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht zurückwirkende Gestaltungswirkung der Nichtigerklärung eines Patents tritt nämlich erst mit der Rechtskraft des Nichtigkeitsurteils ein ( BGH , Beschluss vom 08.07.2014, Az. X ZR 68/13 - Kurznachrichten I, juris Rn. 6).