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   BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13   

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https://dejure.org/2014,19387
BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,19387)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,19387)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - X ZR 68/13 (https://dejure.org/2014,19387)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 712 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO
    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Patentverletzungsstreit: Voraussetzungen einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Patents i.R.d. einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • rewis.io

    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Patentverletzungsstreit: Voraussetzungen einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Patents i.R.d. einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 712 Abs. 1 ; ZPO § 719 Abs. 2
    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines Patents i.R.d. einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde - und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2012 - V ZR 275/11

    Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5; Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5).

    Unter diesen Umständen kommt die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn es dem Schuldner aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen (BGH, NJW 2012, 1292 Rn. 5).

  • BGH, 04.06.2008 - XII ZR 55/08

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5; Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03

    Vergleichsempfehlung II

    Auszug aus BGH, 08.07.2014 - X ZR 68/13
    Die auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht zurückwirkende Gestaltungswirkung der Nichtigerklärung eines Patents tritt erst mit der Rechtskraft des Nichtigkeitsurteils ein (BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II).
  • LG Hamburg, 02.03.2017 - 327 O 143/15

    Rabattvertrag II - Urteilsverfügung im Patentrechtsstreit: Aufhebungsantrag für

    Die auf den Zeitpunkt der Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht zurückwirkende Gestaltungswirkung der Nichtigerklärung eines Patents tritt nämlich erst mit der Rechtskraft des Nichtigkeitsurteils ein ( BGH , Beschluss vom 08.07.2014, Az. X ZR 68/13 - Kurznachrichten I, juris Rn. 6).
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